Bodendeponie für unbelasteten Boden
Ihr unbelastetes Bodenaushubmaterial (Z0) wird von uns angenommen. Dieses Material verwenden wir zur Verfüllung und Wiedernutzbarmachung unserer Lagerstätte, damit diese Flächen nach entsprechender Rekultivierung für die Landwirtschaft wieder genutzt werden können.
Bei der Betreibung unserer Bodendeponie sind wir an strenge Auflagen gebunden.
Zu deren Sicherstellung ist die Bodenannnahme im Kalksteinwerk Kallmerode nur bei Vorlage eines aktuellen und baustellenbezogenen Gutachtens nach LAGA möglich.
Zulässig ist die Annahme von Bodenmaterial, das einer der Bodenarten Sand, Lehm/Schluff, Ton zugeordnet werden kann, wenn dies die bodenartdifferenzierten Zuordnungswerte Z 0 im Feststoff und Eluat einhält. Ein Gutachten gilt für max. 2.000 to, ggf. ist ein weiteres Gutachten nötig.
Das Gutachten ist mit einer komplett ausgefüllten und unterschriebenen Anlieferungserklärung in der
Verwaltung in Hedemünden einzureichen. Die Genehmigung durch den Vertrieb ist abzuwarten.
Entsprechende Prüfungen zur Bodenbeschaffenheit können von uns vermittelt werden. Anforderungen des Erklärungsformulars, Zusendung der Gutachten und/oder sonstige Kontakte sind möglich unter Telefon 05545/969711, Telefax 05545/969762, E-Mail:
Elke.Molzahn@Kalksteinwerk-Kallmerode.de.
Ausnahme: Kleinmengen bis 250 to pro Baustelle können ohne Gutachten nur mit der Annahmeerklärung angenommen werden. Für diesen nicht untersuchten Boden (Artikel 105) wird ein Analysezuschlag von 1,50 €/to zum gültigen Bodenannahmepreis erhoben.
Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gern unter oben genannten Kontaktdaten.
Zum Ausdrucken können Sie sich diese
Information auch als PDF herunterladen.